Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften

Inhalte, Qualifikationen und Kompetenzen
Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften dient der Ausbildung von ExpertInnen auf hohem internationalen Niveau. Die DoktorandInnen unternehmen in ihrer Dissertation die selbstständige Bewältigung neuer wissenschaftlicher Fragestellungen. Sie erarbeiten neues Wissen und verbreitern ihre methodologischen Kompetenzen in ihrem Dissertationsfach sowie in einem Spezialisierungsfach, das thematisch unabhängig von der Dissertation und dem Dissertationsfach sein kann. Es besteht zudem die Möglichkeit eine fächerübergreifende Dissertation zu verfassen. Das Doktoratsstudium fördert die Weiterentwicklung spezifischer rechtswissenschaftlicher Arbeitsweisen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Durch die Verteidigung und regelmäßige Präsentation des eigenständig erarbeiteten Forschungsprojektes vertiefen die DoktorandInnen ihre Kompetenzen in mündlicher und schriftlicher Darstellung von Ergebnissen sowie im sachlichen Diskurs. Abgesehen von der fachlichen Ebene werden beim Verfassen einer Dissertation überfachliche Schlüsselqualifikationen (Projekt- und Zeitmanagement, Problemlösungsfähigkeiten und Flexibilität) weiterentwickelt.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften sind hochqualifizierte JuristInnen mit breit gefächerten Fach- und Methodenkompetenzen, die sie auf spezifische Fragestellungen unter Miteinbezug des sozioökonomischen und -kulturellen Umfeldes anwenden können. Sie verfügen über die Fähigkeit zur kritischen Reflexion und Analyse sowie zur Bewertung und Verknüpfung komplexer Ideen. Durch innovative eigenständige Forschungen tragen sie zur Entwicklung der (inter-)nationalen Wissensgesellschaft substantiell bei.
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- Akademischer Grad
- Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaften „Dr. iur.“
- Dauer
-
6 Semester
(AP = Anrechnungspunkte) - Unterrichtssprache
- Deutsch
- Studienkennzahl
- UB 796 200 101
- Fakultät
- Rechtswissenschaften
- Typ
- Vollzeit
- Niveau der Qualifikation
- Doctorate (3. Studienzyklus)
- Voraussetzungen
- Fachlich infrage kommendes Master- oder Diplomstudium oder Äquivalent